Rahmenbedingungen für Einsatzstellen

Beginn des FBJ Politik ist der 01. September und läuft bis zum 31. August des folgenden jahres.

Zu erfüllende Rahmenbedingungen
Einsatzstellen…

  • sind freie, gemeinnützige Träger, öffentliche Einrichtungen, Interessensvertretungen und Projekte der Jugendarbeit/Jugendhilfe mit Schwerpunkt auf politischer Bildungsarbeit, Jugendverbände, politische Stiftungen oder Fraktionen des Landtages.
  • vertreten gemeinwohlorientierte Aufgabenfelder und haben hauptamtliches Personal (in Ausnahmefällen ist ein Einsatz auch in selbstorganisierten Initiativen bzw. rein ehrenamtlichen Strukturen möglich).
  • beteiligen sich an der Finanzierung eines Freiwilligenplatzes (zur Zeit 430,00 €/ Monat).
  • gewährleisten einen angemessenen Arbeitsplatz und ausreichende Arbeitsmaterialien.
  • stellen die Freiwilligen für die verbindlichen Seminartage frei.