Rahmenbedingungen für Einsatzstellen
Beginn des FBJ Politik ist der 01. September und läuft bis zum 31. August des folgenden jahres.
Zu erfüllende Rahmenbedingungen
Einsatzstellen…
- sind freie, gemeinnützige Träger, öffentliche Einrichtungen, Interessensvertretungen und Projekte der Jugendarbeit/Jugendhilfe mit Schwerpunkt auf politischer Bildungsarbeit, Jugendverbände, politische Stiftungen oder Fraktionen des Landtages.
- vertreten gemeinwohlorientierte Aufgabenfelder und haben hauptamtliches Personal (in Ausnahmefällen ist ein Einsatz auch in selbstorganisierten Initiativen bzw. rein ehrenamtlichen Strukturen möglich).
- beteiligen sich an der Finanzierung eines Freiwilligenplatzes (zur Zeit 430,00 €/ Monat).
- gewährleisten einen angemessenen Arbeitsplatz und ausreichende Arbeitsmaterialien.
- stellen die Freiwilligen für die verbindlichen Seminartage frei.
